ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON TELEGRAMM.AT
Artikel 1: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN:
In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Telegramm.at: Telegramm.at ist eine Handelsname von UTS GmbH (UTS), mit Sitz in Zug, Schweiz, Poststrasse 6, Postleitzahl CH 6300. Eingetragen beim Handelsregisteramt Zug unter der Nummer CH1704005287-3.
Telegrammdienst: die Übermittlung von Berichten willkürlicher Absender an willkürliche Empfänger, wie unter anderem in der zu dem am 6. November 1982 in Nairobi abgeschlossenen Internationalen Telegrammvertrag gehörenden Telegrammordnung in der jeweils geltenden Fassung geregelt.
Bericht: eine Nachricht des Anbieters, die als Telegramm, PostoGramm, UniCard verschickt werden kann.
Telegramm: ein Bericht, der nach den dafür geltenden Regeln zum Versand über Telegramm.at aufgesetzt und gestaltet ist.
PostoGramm: ein Bericht, der nach den dafür geltenden Telegrammregeln aufgesetzt und gestaltet ist, aber auf dem normalen Postweg verschickt wird. Darunter werden auch verschiedenen Sonderprodukte verstanden.
UniCard: ein Bericht, der auf einer speziell gestalteten Karte, deren Vorderseite vom Anbieter ausgewählte Bildelemente enthalten kann, verschickt wird.
Anbieter: eine natürliche oder juristische Person, die einen Bericht für den Versand als Telegramm, PostoGramm oder UniCard anbietet.
Telekommunikationsinfrastruktur: ein System von Einrichtungen mit dazugehörigen Mitteln für die Telekommunikation, einschliesslich der Anschlüsse an ausländische Telekommunikationseinrichtungen, das ganz oder teilweise auf öffentlichen Flächen liegt und von dazugehörenden Anschlusspunkten begrenzt wird.
Artikel 2: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN:
2.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang für alle Angebote, Offerten oder Verträge zwischen dem Benutzer und einem Auftraggeber, auf die Telegramm.at diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat. Die Anwendbarkeit eventueller Einkaufsbedingungen oder anderen Geschäftsbedingungen des Anbieters wird ausdrücklich abgewiesen.
2.2 Obwohl die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine kurze Beschreibung verschiedener Dienste enthalten können, werden in ihnen nicht alle Aspekte dieser Dienste in vollem Umfang beschrieben.
2.3 Auf Wunsch wird ein Exemplar von diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugeschickt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch im Internet unter www.telegramm.at abgerufen werden.
Artikel 3: ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS:
3.1 Ein Bericht kann zum Versand als Telegramm, PostoGramm oder UniCard per Telefon, E-Mail, Fax, Telex, über die Website(s) von Telegramm.at sowie auf eine sonstige von Telegramm.at festzulegende Weise angeboten werden. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und Telegramm.at kommt auf alle Fälle zustande, sobald Telegramm.at die Ausführung des Auftrags des Anbieters begonnen hat.
3.2 Wenn die Art des zwischen dem Anbieter und Telegramm.at geschlossenen Vertrags dies zulässt, wird ein Widerrufsrecht des Anbieters ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3 Der angebotene Bericht hat die Anforderungen, die von Telegramm.at an den Inhalt, die Adressierung und die zu verwendenden Zeichen gestellt werden, zu erfüllen. Bei Auslandstelegrammen gelten darüber hinaus die im Empfängerland geltenden Anforderungen. Bei der Abgabe per E-Mail, Fax und über die Website(s) sind die Anforderungen den Formularen, mit deren Hilfe ein Telegramm, PostoGramm oder eine UniCard aufgegeben werden kann, zu entnehmen. Bei telefonischen Aufgaben werden die Anforderungen vom Mitarbeiter von Telegramm.at bei der Annahme eines Telegramms oder PostoGramm telefonisch mitgeteilt.
3.4 Der Anbieter trägt die Verantwortung für die Korrektheit und Vollständigkeit der vorgelegten Adressdaten des bzw. der Empfänger. Für den Inhalt des angebotenen Berichts ist und bleibt der Anbieter jederzeit verantwortlich.
3.5 Vor dem Versand lässt der Anbieter Telegramm.at die korrekten Daten, die für die Zahlung benötigt werden, zukommen. Daneben legt der Anbieter die zur Feststellung der Identität des Anbieters benötigten Angaben vor.
3.6 Ein angebotener Bericht wird von Telegramm.at zum Versand akzeptiert, ausgenommen wenn:
- die Bestimmungen in Artikel 3 Absatz 3 bzw. 5 vom Anbieter des Berichts nicht erfüllt wurden;
- der Anbieter eine finanzielle Verpflichtung aus einem früheren Vertrag mit Telegramm.at nicht oder nicht vollständig erfüllt hat;
- Telegramm.at zurecht bezweifelt, dass der Anbieter nicht beabsichtigt und/oder imstande ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, oder der Anbieter falsche Angaben macht;
- der Inhalt des angeboten Berichts derart ist, dass seine Entgegennahme von Telegramm.at unter Berufung auf Schändung der öffentlichen Ordnung und/oder guten Sitten und/oder aus einem oder mehreren anderen schwerwiegenden Gründen verweigert werden kann.
3.7 A: Wird ein per Fax, E-Mail, Telefon oder Telex angebotener Bericht aufgrund der Bestimmungen in Artikel 3.5 oder 3.6 nicht zum Versand akzeptiert, setzt Telegramm.at dessen Anbieter innerhalb von zwei Stunden davon in Kenntnis, sofern dies für Telegramm.at billigerweise möglich ist. Geht ein Bericht ausserhalb der Geschäftszeiten (montags - freitags von 8.00-18:00 Uhr) ein, wird der Anbieter innerhalb von zwei Stunden nach Beginn der Geschäftszeiten davon in Kenntnis gesetzt, sofern dies für Telegramm.at billigerweise möglich ist.
B: Wird ein über die Website angebotener Bericht aufgrund der Bestimmungen in Artikel 3.5 oder 3.6 nicht zum Versand akzeptiert, setzt Telegramm.at dessen Anbieter innerhalb von zwei Stunden davon in Kenntnis, sofern dies für Telegramm.at billigerweise möglich ist. Wird ein Bericht ausserhalb der Geschäftszeiten (montags - freitags von 8.00-18:00 Uhr) aufgegeben, wird der Anbieter innerhalb von zwei Stunden nach Beginn der Geschäftszeiten davon in Kenntnis gesetzt, sofern dies für Telegramm.at billigerweise möglich ist.
C: Erfüllt der angebotene Bericht die Bestimmungen in Artikel 3.3 nicht, hat Telegramm.at das Recht, dem Anbieter alle Kosten in Zusammenhang mit der Bearbeitung des Berichts in Rechnung zu stellen.
D: Wird der Versand des angebotenen Berichts mit Ausnahme der in Artikel 3.7 C und 3.3 beschriebenen Fälle aufgrund von Artikel 3.6 verweigert, können Zahlungen des Anbieters zurückerstattet werden. In diesen Fällen können dem Anbieter von Telegramm.at in angemessener Höhe angefallene Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Die Berechnung von Bearbeitungsgebühren erfolgt in allen Fällen erst nach Angabe des oder der Gründe für die Verweigerung des Versands. Eine weitere Korrespondenz zu diesem oder diesen genannten Gründen ist ausgeschlossen.
3.8 Abgesehen von den Bestimmungen in Artikel 5.2, können Dritte aus einem Vertrag keine Rechte herleiten.
3.9 Telegramm.at übernimmt keinerlei Haftung für Missverständnisse, Verstümmelungen, Verzögerungen oder den nicht ordnungsgemässen Empfang von Bestellungen und Mitteilungen infolge der Verwendung des Internets oder eines anderen Kommunikationsmediums in der Kommunikation zwischen dem Anbieter und Telegramm.at.
Artikel 4: VERTRAGSAUSFÜHRUNG:
4.1 Sofern nicht mit dem Anbieter anders vereinbart, wird der von Telegramm.at akzeptierte Bericht auf die angegebene Weise zugestellt oder versandt. Eventuell genannte Zustellungs- oder Versandtermine sind keinesfalls als Endfristen zu betrachten. Telegramm.at bemüht sich um eine einwandfreie Qualität der Dienstleistung, aufgrund verschiedener Ursachen kann es jedoch zu einer Verzögerung kommen, so dass keinesfalls absolute Sicherheit gewährleistet werden kann.
A: Beim Versand innerhalb Österreich bemüht sich Telegramm.at, ein Telegramm dem Empfänger persönlich zu überreichen. Sollte dies nicht gelingen, wird ein Telegramm einem Hausgenossen oder einem Kollegen ausgehändigt. Sollte an der angegebenen Adresse niemand angetroffen werden, wird ein Telegramm im Briefkasten hinterlassen.
B: Ein Auslandstelegramm wird entsprechend den Zustellungsbedingungen des betreffenden Landes zugestellt. Bei der Zustellung von Auslandstelegrammen ist Telegramm.at an Regeln und Einschränkungen gebunden, die von Land zu Land variieren können. Sie werden so weit wie möglich angegeben. Telegramm.at kann keine eindeutigen Angaben zum Zustellungszeitpunkt von Auslandsberichten machen.
C: Ein PostoGramm wird zum Versand auf dem normalen Postweg angeboten. Telegramm.at übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der Dauer der Zustellung, da Telegramm.at keinerlei Einfluss auf die Dienstleistung des Postdienstes ausüben kann.
D: Für eine UniCard und andere spezifische Produkte gelten die in die Website genannten Zustellbedingungen.
4.2 Telegramm.at bemüht sich, die Zustellung des Telegramms zu verhindern, falls der Anbieter rechtzeitig darum ersucht. Telegramm.at behält sich das Recht vor, dem Anbieter für die Verhinderung der Zustellung Kosten zu berechnen. In gegebenen Fällen erfolgt keine Vergütung der Gestehungskosten.
4.3 Im Falle einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Anbieter wird das Telegramm, das PostoGramm oder die UniCard gegen eine vom oder im Namen des Empfängers unterzeichnete Empfangsbestätigung zugestellt. Dies gilt ausschliesslich für Berichte innerhalb Österreich und eine begrenzte Zahl weiterer Länder. Ist es nicht möglich, eine unterzeichnete Empfangsbestätigung zu erhalten, ist dies nicht per definitionem ein Grund für einen Verzug seitens Telegramm.at und führt dies nicht per definitionem zur Vergütung der Gestehungskosten.
4.4 A: Kann der Bericht in Österreich nicht an der angegebenen Adresse zugestellt werden, erhält sein Anbieter von Telegramm.at eine entsprechende Benachrichtigung mit Angaben zur Ursache, sofern dies Telegramm.at im Rahmen angemessener Anstrengungen möglich ist. In einem derartigen Fall erfolgt keine Vergütung der Gestehungskosten.
B: Erfolgt nach Abgabe der unter A genannten Benachrichtigung doch noch eine Zustellung, setzt Telegramm.at den Anbieter möglichst umgehend davon in Kenntnis.
4.5 Ein Bericht, der für die Zustellung in einem Hotel, Krankenhaus oder einem anderem Ort, an dem der/die Empfänger vorübergehend anwesend ist/sind, vorgesehen ist, wird entsprechend den für den gewählten Bestimmungsort und das gewählte Zustellverfahren geltenden Zustellbedingungen am Schalter oder am Empfang abgegeben (sofern der/die Empfänger den Bericht nicht ohne Zeitverlust des Kuriers persönlich entgegennehmen kann/können). Telegramm.at übernimmt keinerlei Gewähr für die anschliessende Aushändigung des Berichts an den/die Empfänger.
4.6 Telegramm.at wird den Anbieter nach bestem Können und Wissen über die Formgebung des Telegramms oder anderen Produkts informieren. Telegram Service übernimmt keinerlei Haftung hinsichtlich Erwartungen des Anbieters in Bezug auf die Formgebung, die über die von oder namens Telegramm.at abgegebene Beschreibung hinausgehen.
4.7 Der Anbieter haftet Telegramm.at gegenüber für Schäden, die auf eine ihm anzulastende Ursache zurückzuführen sind.
4.8 Aus der Behauptung eines Empfängers oder seiner Vertreter oder von Personal von Hotels, Krankenhäusern oder anderen Orten, an denen der Anbieter einen Bericht zustellen lässt, dass ein Bericht nicht empfangen worden sei, können keinerlei Rechte hergeleitet werden.
Artikel 5: ABSCHRIFTEN:
5.1 Ab dem Moment, in dem ein Bericht von Telegramm.at akzeptiert wurde, bewahrt Telegramm.at für die Dauer von mindestens 6 Monaten eine Abschrift des von Telegramm.at akzeptierten Berichts auf.
5.2 A: Während des in Absatz 1 genannten Zeitraums kann sowohl der Anbieter als auch der Empfänger eine Abschrift des von Telegramm.at akzeptierten Berichts beantragen.
B: Der Anbieter und der Empfänger erhalten die unter A genannten Bescheide ausschliesslich, falls bei dem Antrag das Versanddatum, der Name des Empfängers sowie der Bestimmungsort des Telegramms angegeben werden und alle offenen, fälligen Forderungen von Telegramm.at gegen den Anbieter von diesem beglichen sind.
Artikel 6: HAFTUNG VON Telegramm.at:
6.1 Telegramm.at übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch die fehlende oder mangelhafte Funktion der Telekommunikationsinfrastruktur entstanden sind. Ferner haftet Telegramm.at nicht für Mängel in der Ausführung des Telegrammdienstes, einschliesslich eventueller direkter und/oder indirekter Folgeschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Bericht nicht oder nicht rechtzeitig beim Empfänger eingetroffen ist.
6.2 Telegramm.at nutzt bei der Zustellung von PostoGrammen, bei einigen Auslandstelegrammen sowie bei UniCards in einigen (dem Anbieter im Voraus genannten) Fällen die Postzustelldienste von Postgesellschaften. Sofern nicht im Voraus ausdrücklich vereinbart, übernimmt Telegramm.at keinerlei Haftung für Schäden, die durch die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Zustellung von PostoGrammen, Telegrammen und UniCards, die auf dem Postweg zugestellt werden, entstehen.
6.3 Telegram Service übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für den Missbrauch von Anmelde- und Kundendaten des Anbieters, weil Telegram Service diese Daten keinesfalls Dritten bekannt machen würde und die Daten, soweit erforderlich, gut gesichert gespeichert werden.
Artikel 7: KOSTEN:
7.1 A: Wurde der angebotene Bericht von Telegramm.at für den Versand als Telegramm, PostoGramm oder UniCard akzeptiert, hat der Anbieter für den Versand oder in gegebenen Fällen für die Verrichtung eines Sonderdienstes die dafür von Telegramm.at festgelegten Tarife zu zahlen, sofern mit dem Anbieter nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Tarife können telefonisch bei Telegramm.at erfragt und auch der/den Website(s) entnommen werden (u.a. www.telegramm.at). Bei einem telefonischen Angebot können die Tarife höher liegen als bei der Aufgabe über die Website(s) von Telegramm.at.
B: Die Zahlungsverpflichtung mit Bezug auf die unter A genannten Beträge verfällt, falls der angebotene Bericht von Telegramm.at nicht verarbeitet wird.
C: Die Zahlungsverpflichtung mit Bezug auf die unter A genannten Beträge verfällt nicht, wenn der Bericht wegen Unvollständigkeit oder Inkorrektheit der Adressdaten nicht (rechtzeitig) zugestellt werden konnte. Ebenso wenig verfällt die Zahlungsverpflichtung, wenn ein Bericht von demjenigen, der den Bericht an einer (vorübergehenden) Adresse des/der Empfänger entgegengenommen hat, dem/den Empfänger(n) nicht (rechtzeitig) ausgehändigt wurde.
D: Wurde mit dem Anbieter eine Zustellung auf dem Postweg vereinbart, verfällt die Zahlungsverpflichtung nicht, wenn ein Auslandstelegramm, ein PostoGramm oder eine UniCard von den Postgesellschaften nicht oder nicht rechtzeitig zugestellt wurde.
7.2 Für die Zusendung von Abschriften und Empfangsbestätigungen sind die von Telegramm.at festgelegten Tarife zu zahlen.
Artikel 8: PREISE UND ZAHLUNG:
8.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder schriftlich vereinbart, sind die Preise für die angebotenen Dienste in Euro.
8.2 A: Bei einer Aufgabe per Telefon, Fax oder E-Mail erhält der Anbieter von Telegramm.at für die zu zahlenden Beträge eine schriftliche Rechnung, oder die zu zahlenden Beträge werden anhand eines einmaligen Inkassos vom Bank- oder Girokonto des Anbieters oder anhand eines anderen Zahlungsverfahrens eingezogen.
B: Bei einer Aufgabe über die Website erfolgt die Zahlung anhand einer der dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
C: Die Bezahlung einer schriftlichen Rechnung hat auf die in der Rechnung angegebene Weise und innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist zu erfolgen. Die Frist beträgt maximal 14 Tage ab dem Tag, an dem die schriftliche Rechnung an den Anbieter versandt wurde. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Moment, in dem der gezahlte Betrag dem Bankkonto von Telegramm.at gutgeschrieben ist.
8.3 Verfällt die Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe A genannten und bereits gezahlten Beträge, werden diese Beträge möglichst umgehend von Telegramm.at zurückgezahlt.
8.4 Verfällt die Zahlungsverpflichtung nach dem Versand einer schriftlichen Rechnung, erhält der Anbieter eine Gutschrift.
8.5 Alle geschuldeten Beträge werden, falls dies noch nicht angegeben wurde, um Steuern und Abgaben, die Telegramm.at in Rechnung zu stellen hat, angehoben.
8.6 Die Preise verstehen sich inkl. allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wir gehen davon aus, dass unsere Leistungen als am Sitz des Unternehmens ausgeführt gelten (§ 3a Abs 12 UStG 1994) und daher nicht der österreichischen Mehrwertsteuer unterliegen.
Artikel 9: ZAHLUNGSVERZUG:
9.1 A: Hat der Anbieter die geschuldeten Beträge nicht fristgerecht gezahlt, ist der Anbieter ohne weitere Mahnung in Verzug.
B: Hat Telegramm.at die geschuldeten Beträge aufgrund der vom Anbieter vorgelegten Daten nicht eintreiben können, erhält der Anbieter eine schriftliche Mahnung. Die Zahlungsfrist umfasst in allen Fällen 14 Tage ab dem Versanddatum der Mahnung. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Moment, in dem die Zahlung bei Telegramm.at eingegangen ist. Ist die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgt, ist der Anbieter ohne weitere Mahnung in Verzug.
C: Werden beim Inkasso von Telegramm.at Dritte eingeschaltet, gehen die damit verbundenen Kosten in voller Höhe mit einem Minimum von 15 % der offenen Hauptsumme auf Rechnung des Anbieters.
9.2 Telegramm.at hat das Recht, die Kosten in Zusammenhang mit der Eintreibung ganz oder teilweise dem Anbieter in Rechnung zu stellen. Zudem hat Telegramm.at das Recht, ab dem Datum, ab dem der Anbieter in Verzug ist, Zinsen in Höhe eines Zinssatzes, der den gesetzlichen Zinsen entspricht, in Rechnung zu stellen.
9.2 A Wird die schriftliche Rechnung von Telegramm.at vom Anbieter zurückgeschickt oder das Inkasso rückgängig gemacht, stellt Telegram Service die Kosten der weiteren Abwicklung der Eintreibung in Rechnung.
Artikel 10: BEANSTANDUNGEN UND STREITIGKEITEN:
10.1 A: Im Falle von Beanstandungen oder Streitigkeiten mit Bezug auf die Zustellung eines Telegramms/ PostoGramm/ UniCard hat sich der Anbieter in erster Instanz innerhalb von 8 Tagen nach dem Versand schriftlich an Telegramm.at zu wenden, andernfalls verfällt diese Möglichkeit.
B: Beschwerden oder Streitigkeiten mit Bezug auf Zahlungen sind Telegramm.at innerhalb von 5 Tagen nach dem regulären oder dem vereinbarten Zahlungstermin oder, nachdem der Anbieter billigerweise die Zahlung und/oder die Abbuchung von seinem Konto hätte zur Kenntnis nehmen können, vorzutragen, andernfalls verfällt diese Möglichkeit.
C: Von oder im Namen des Direktors wird daraufhin innerhalb von dreissig Tagen nach Eingang des Schreibens, der Faxnachricht oder der E-Mail schriftlich dargelegt, wann ihm die Entscheidung spätestens mitgeteilt wird.
10.2 Der Anbieter hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Entscheidung oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Verstreichen des Datums, an dem die Reaktion gemäss Absatz 1 hätte erfolgen müssen, beim Generaldirektor von Telegramm.at schriftlich Einspruch einzulegen. Auf die Frist, innerhalb welcher eine schriftliche, inhaltliche Reaktion zu erfolgen hat, findet die Bestimmung in Absatz 1 Buchstabe B entsprechende Anwendung.
10.3 Stimmt der Anbieter der Entscheidung nicht zu, hat er das Recht, die Streitigkeit vor dem zuständigen Gericht in der Schweiz anhängig zu machen. Auch falls der Anbieter keinen tatsächlichen Aufenthalts-, Wohn- oder Niederlassungsort in der Schweiz hat, kann die Streitigkeit ausschliesslich vor dem zuständigen Gericht in der Schweiz anhängig gemacht werden.
10.4 Das Vortragen einer Beanstandung, Einlegen von Einspruch und/oder Anhängigmachen der Streitigkeit vor dem zuständigen Gericht führt nicht zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtung(en) des Anbieters.
10.5 Eine Beanstandung wird erst nach Eingang der Bezahlung des Dienstes in Bearbeitung genommen.
Artikel 11: WEITERGABE VON DATEN:
Telegramm.at verpflichtet sich, den Inhalt eines angebotenen Berichts neben dem Kurier und Empfänger keinen anderen Personen bekannt zu machen, ausser falls und insoweit:
- der Anbieter dem schriftlich zustimmt;
- der Anbieter eine Abschrift aufgrund von Artikel 5 Absatz 2 beantragt;
- das Gesetz dazu verpflichtet.
Zum Schutz des Anbieters hat Telegramm.at eine Datenschutzerklärung aufgestellt, die unter www.telegramm.at abgerufen werden kann.
Artikel 12: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND:
12.1 Für diesen Vertrag gilt ausnahmslos schweizerisches Recht.
12.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien werden vor einem zuständigen Gericht in der Schweiz verhandelt.
Artikel 13: ÄNDERUNGEN DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND TARIFE:
13.1 Telegramm.at hat das Recht, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Tarife jederzeit zu ändern. Änderungen bedürfen keiner vorherigen Ankündigung und gelten für nach der Änderung abgeschlossene Verträge.
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